Neuausrichtung der Einkommenssicherung geplant
Die bisherige Grundsicherung steht vor einer umfassenden Neuausrichtung. Nach einem Beschluss auf Regierungsebene soll sie künftig unter der Bezeichnung „Einkommenssicherung“ weitergeführt werden. Ziel der Reform ist es, die Aufnahme einer Beschäftigung stärker in den Mittelpunkt zu rücken.
Künftig soll die Vermittlung in Arbeit gesetzlich Vorrang vor weiterführenden Qualifizierungsmaßnahmen erhalten. Gleichzeitig ist vorgesehen, die Mitwirkungspflichten der Leistungsbeziehenden deutlich strenger zu regeln. Verstöße gegen Termine oder vereinbarte Pflichten sollen spürbarere Konsequenzen nach sich ziehen.
Der Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag verabschiedet werden. Als möglicher Starttermin gilt der 1. Juli des kommenden Jahres, wobei dieser Zeitpunkt als unsicher gilt. Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass für die technische Umsetzung ein längerer Vorlauf erforderlich sein könnte.
Ein zentraler Bestandteil der Reform sind verschärfte Sanktionsregelungen. Wer ein zumutbares Arbeitsangebot ablehnt, durch das die Hilfebedürftigkeit beendet werden könnte, muss mit einem vollständigen Wegfall der Leistung für bis zu zwei Monate rechnen.
Bei anderen Pflichtverletzungen sind sofortige Kürzungen von 30 Prozent über einen Zeitraum von drei Monaten vorgesehen. Werden Termine im Jobcenter wiederholt versäumt, kann der Anspruch vollständig entfallen – einschließlich der Kosten für Unterkunft.
